wahnsinn’s Twitter Archive
—№ 5,607
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Noch immer spannend: Google Analytics nach der #DSGVO Anwalt 1: Das darf auf jeden Fall erst nach Zustimmung durch den Besucher aktiviert werden. Anwalt 2: Wird Zeit, dann doch mal die Opt-Out-Möglichkeit mit aufzunehmen. Das reicht. 🤷♂️
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2018 May 22
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